§ 3 BWFSPrV
Bestandteile, Zeitpunkt und Organisation der Prüfung
(2)
Die Prüfung findet am Ende des letzten Halbjahrs eines Lehrgangs, der zu einem Abschluss nach § 1 führt (Prüfungshalbjahr), an der Bundeswehrfachschule statt.
(3)
Für die Organisation der Prüfung ist die Schulleiterin oder der Schulleiter zuständig.