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An 12 Messpunkten sind in vierteljährigem Abstand Radioaktivitätsmessungen der Luft und des Bodens durch Messwagen durchzuführen. 11 Messpunkte liegen im Saarland, 1 Messpunkt liegt in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten über diese Messungen sind aus dem als Anlage 3 beigefügten Messprogramm ersichtlich.
Bis zur Errichtung der ortsfesten Messstation am Wasserhochbehälter in Biringen wird dieser Messpunkt durch Messwagen bedient.
Einmal im Jahr hat der Messwagen jedes Landes über die Regelungen in Absatz 1 und Absatz 2 hinaus alle Messpunkte des Überwachungsnetzes einschließlich der im Nachbarland zu bedienen.