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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 3) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie im Ausbildungsrahmenplan vorgegeben ist, darf abgewichen werden, wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubildenden liegen, die Abweichung erfordern.
Die Berufsausbildung zum Lacklaboranten und zur Lacklaborantin gliedert sich wie folgt: Abschnitt A: Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1.1 und Nummer 1.2 Buchstabe c Abschnitt B: Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln:
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Einsetzen von Energieträgern,
Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung,
Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung,
Wirtschaftlichkeit im Labor;
Umgehen mit Arbeitsstoffen,
Grundlagen der Herstellung von Beschichtungsstoffen,
Grundlagen zur Formulierung von Beschichtungsstoffen;
Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe,
Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen,
Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe,
Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen für mineralische Untergründe,
Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe,
Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen,
Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe,
Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Korrosionsschutzsystemen,
Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Pulverlacksystemen,
Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Elektrotauchlacken,
Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Druckfarben,
Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln,
Durchführen farbmetrischer Arbeiten,
Untersuchen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen,
Durchführen applikationstechnischer Arbeiten unter Prozessbedingungen,
Durchführen produktionstechnischer Arbeiten zur Fertigungsübertragung,
Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion,
Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen,
Prozessbezogene Arbeitstechniken,
Umweltbezogene Arbeitstechniken.
Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen,
Herstellen von Beschichtungsstoffen;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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