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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie im Ausbildungsrahmenplan vorgegeben ist, darf abgewichen werden, wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubildenden liegen, die Abweichung erfordern.
Die Berufsausbildung zum Chemielaboranten und zur Chemielaborantin gliedert sich wie folgt: Abschnitt A: Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1.1 und Nummer 1.2 Buchstabe a Abschnitt B: Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln:
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Einsetzen von Energieträgern,
Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung,
Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung,
Wirtschaftlichkeit im Labor;
Umgehen mit Arbeitsstoffen,
Präparative Chemie: Reaktionstypen und -führung,
Präparative Chemie: Synthesetechnik,
Durchführen verfahrenstechnischer Arbeiten,
Anwenden probenahmetechnischer und analytischer Verfahren,
Anwenden chromatografischer Verfahren,
Anwenden spektroskopischer Verfahren,
Durchführen mikrobiologischer Arbeiten,
Prüfen von Werkstoffen,
Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen,
Prozessbezogene Arbeitstechniken,
Umweltbezogene Arbeitstechniken,
Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion,
Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen,
Anwendungstechnische Arbeiten, Kundenbetreuung,
Qualitätsmanagement,
Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten,
Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten,
Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten,
Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln,
Durchführen farbmetrischer Arbeiten.
Umgehen mit Arbeitsstoffen,
Probenahme und Probenvorbereitung,
Arbeitsabläufe selbstständig planen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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