ChemBioLackAusbV 2009 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 ChemBioLackAusbV 2009AusbildungsdauerVerordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack · Teil 1 § 1§ 3 Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.