§ 2 ChemikAusbV 2009Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin
Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.
§ 2 LwAusbV 1995Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahres…
§ 4 ChemFachAusbVBerufsfeldbreite Grundbildung
Die Ausbildung im ersten Jahr vermittelt eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebliche Ausbildung nach dieser Verordnung und die Ausbildung in der…
§ 2 Abs. 2 PhysLabAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/zur Physiklaborantin
Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahres nach einer Rechtsverordnung gemäß §…