§ 2 ChemBioLackAusbV 2009Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.
§ 2 KStoffTechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 WerkstoffPrAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 BehAppbAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer und zur Behälter- und Apparatebauerin
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 KhWbAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.