§ 1 Abs. 1 CHGeldERAVElektronischer Rechtsverkehr mit dem Bundesamt für Justiz
Beim Bundesamt für Justiz können ab dem 1. Mai 2025 in Verfahren nach den Artikeln 48 bis 51 des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik…
§ 4 RbGeldERAVVerordnung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung beim Bundesamt für Justiz im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Das Bundesamt für Justiz kann ab dem 24. Oktober 2017 die Akten in Verfahren nach den §§ 86 bis 87p des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in…
§ 1 Abs. 1 BfJEAktfKVVerordnung über die elektronische Aktenführung beim Bundesamt für Justiz und über die elektronische Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz
Die elektronische Aktenführung beim Bundesamt für Justiz (Bundesamt) kann bei deren Einführung auf einzelne Verfahren oder Bereiche beschränkt werden. Das…