§ 1 Abs. 1 RbGeldERAVElektronischer Rechtsverkehr mit dem Bundesamt für Justiz
Beim Bundesamt für Justiz können ab dem 24. Oktober 2017 in Verfahren nach den §§ 86 bis 87p des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen…
§ 4 CHGeldERAVVerordnung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung beim Bundesamt für Justiz in Verfahren zur Vollstreckung von Geldforderungen nach dem Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag
Das Bundesamt für Justiz kann ab dem 1. Mai 2025 die Akten in Verfahren nach den Artikeln 48 bis 51 des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrages in Verbindung…
§ 1 Abs. 1 BfJEAktfKVVerordnung über die elektronische Aktenführung beim Bundesamt für Justiz und über die elektronische Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz
Die elektronische Aktenführung beim Bundesamt für Justiz (Bundesamt) kann bei deren Einführung auf einzelne Verfahren oder Bereiche beschränkt werden. Das…