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Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die COVID-19-Pandemie wird spätestens mit den Bezügen für den Monat März 2022 eine einmalige Sonderzahlung gewährt.
Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
Richterinnen und Richtern des Landes,
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie
Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden,