Gesetze
Gesetz wird geladen …
| Baden-Württemberg | 1 881 Millionen Euro |
| Bayern | 2 398 Millionen Euro |
| Brandenburg | 186 Millionen Euro |
| Bremen | 126 Millionen Euro |
| Hessen | 1 213 Millionen Euro |
| Mecklenburg-Vorpommern | 120 Millionen Euro |
| Niedersachsen | 814 Millionen Euro |
| Nordrhein-Westfalen | 2 720 Millionen Euro |
| Rheinland-Pfalz | 412 Millionen Euro |
| Saarland | 129 Millionen Euro |
| Sachsen | 312 Millionen Euro |
| Sachsen-Anhalt | 162 Millionen Euro |
| Schleswig-Holstein | 330 Millionen Euro |
| Thüringen | 165 Millionen Euro. |
Die Verteilung auf die Gemeinden orientiert sich an den erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen und obliegt im Einzelnen den Ländern. Die Länder berichten dem Bundesministerium der Finanzen bis spätestens Ende März 2021 gemeindescharf über die erfolgte Weitergabe der Bundes- und Landesmittel an die Gemeinden, ihr Vorgehen bei der Verteilung der Mittel und insbesondere über die jeweilige Höhe der ihnen bekannten Gewerbesteuereinnahmen und die jeweilige Höhe der ihnen bekannten Gewerbesteuerstundungen gemeindescharf für 2020.
Ausgleichszahlungen für krisenbedingt entgangene Gewerbesteuereinnahmen, die Länder an ihre Gemeinden im Jahr 2020 bereits vor Erhalt der Bundesbeiträge geleistet haben, werden nach Darlegung durch das Land gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen und im Einvernehmen mit diesem auf die Ausgleichszahlungen an die Gemeinden angerechnet. Die Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen an die Gemeinden setzt zumindest voraus, dass diese ausdrücklich der Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen dienen und keiner Zweckbindung durch das Land unterliegen. Der für das jeweilige Land in Absatz 1 ausgewiesene Betrag verringert sich entsprechend.
Die Höhe des Gemeindeanteils am Aufkommen der durch Bundesfinanzbehörden und Landesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer und seine Verteilung nach Ländern…
Als Steuereinnahmen der Gemeinden eines Landes gelten nach Maßgabe des Absatzes 3 Für die von den Gemeinden geleistete Gewerbesteuerumlage sind die…
Die Mittel nach § 1 Absatz 1 stehen nach dem Verhältnis der kommunalen Belastungen durch Steuerausfälle bei der Gewerbesteuer nach Abzug der Gewerbesteuerumlage…
„(2) Gewährt der Bund den Gemeinden in den Jahren 2021 oder 2022 einen von den Ländern weiterzuleitenden Ausgleich für Mindereinnahmen aus Gemeindesteuern als…
Zum Ersatz für durch die Covid-19-Pandemie verursachte Ausfälle bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erhalten die Gemeinden in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement