Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Bewertung der epidemiologischen Situation erfolgt durch die sachverständig beratene Landesregierung unter Berücksichtigung des jeweiligen regionalen und überregionalen Infektionsgeschehens anhand der Maßstäbe des Infektionsschutzgesetzes. Als wesentlicher Maßstab ergänzt insbesondere die Anzahl der in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen die unter infektionsepidemiologischen Aspekten differenzierte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen die Bewertung der epidemiologischen Situation. Weiterhin werden die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und das zur Verfügung stehende Pflegepersonal sowie die Anzahl der gegen die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) geimpften Personen bei der Bewertung des Infektionsgeschehens berücksichtigt.