§ 4 EnWGKostVVerordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bundesnetzagentur nach dem Energiewirtschaftsgesetz
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 PBefGKostVKostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 3 GüKKostV 1998Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 EHKostV 2007Kostenverordnung zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und zum Zuteilungsgesetz 2007
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 TÜPrKostO1992GebVAnpV 2Zweite Verordnung zur Anpassung des Gebührenverzeichnisses der Kostenverordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.