Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das monatliche Wäschegeld der Köche, falls diese Berufskleidung nicht vom Arbeitgeber gestellt oder auf dessen Kosten gewaschen wird, beträgt 60 Euro.
Werden Messer nicht gestellt, ist bei Benutzung eigener Messer ein Kostenbeitrag von jährlich 80 Euro (monatlich 6,66 Euro) zu gewähren.