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Die Jahressonderzahlung beträgt im 1. und 2. Jahr der Beschäftigung 300 Euro, im 3. Jahr der Beschäftigung 400 Euro, ab dem 4. Jahr der Beschäftigung 450 Euro.
Die Jahressonderzahlung von Teilzeitbeschäftigten wird anteilig zur Arbeitszeit bemessen.
Die Jahressonderzahlung ist mit dem Novemberentgelt zu zahlen.