Gesetze
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Standplätze müssen mindestens 70 m² groß sein. Sie sind dauerhaft zu kennzeichnen.
Auf den Standplätzen dürfen Wochenendhäuser und sonstige bauliche Anlagen, wie feste Anbauten und Einfriedigungen, nicht errichtet werden.
Aufstellplätze müssen mindestens 100 m² groß sein.
Wochenendhäuser müssen zu den Grenzen der Aufstellplätze einen Abstand von mindestens 2,50 m einhalten; andere Abstände sind zulässig, wenn zwischen den Wochenendhäusern
im Bereich der Brandschutzstreifen ein Abstand von mindestens 10 m und
im Übrigen ein Abstand von mindestens 5 m
eingehalten wird. Dies gilt auch für überdachte Freisitze und Vorzelte.
Standplätze und Aufstellplätze müssen von Abwassergruben, Klär- und Sickeranlagen mindestens 50 m entfernt sein.
Sollen die Kraftwagen nicht auf den Stand- oder Aufstellplätzen abgestellt werden, so ist für jeden Stand- oder Aufstellplatz ein gesonderter Stellplatz herzustellen; die Mindestgrößen für Standplätze und Aufstellplätze dürfen dann um diese Stellplatzgröße kleiner sein.
2,45 m, wenn keine Längsseite des Einstellplatzes durch Wände, Stützen sowie andere Bauteile oder Einrichtungen in einem Abstand von weniger als 0,10 m begrenzt…
Standplätze müssen mindestens 90 m2, wenn die Kraftfahrzeuge auf gesonderten Stellplätzen abgestellt werden mindestens 80 m2 groß sein. Sie sind dauerhaft zu…
Standplätze sind die Flächen, die auf einem Campingplatz zum Aufstellen von Wohnwagen oder Zelten und der zugehörigen Kraftfahrzeuge bestimmt sind.
Camping- und Wochenendplätze sind durch mindestens 5 m breite Brandschutzstreifen in einzelne Abschnitte zu unterteilen. In einem Abschnitt dürfen sich nicht…
Für Campingplätze bis zu 50 Standplätzen können Ausnahmen von den Vorschriften des Absatzes 2 gestattet werden, wenn wegen der öffentlichen Sicherheit oder…
Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, dürfen nur errichtet werden, wenn Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Stellplätze oder Garagen) und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.