§ 1 DachAusbVStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Dachdeckers und der Dachdeckerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage A Nummer 4 „Dachdecker“…
§ 4 Abs. 2 Nr. 8 DachAusbVStruktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Decken von Dach- und Wandflächen,
Anlage 1 Nr. i) AusbauBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen
Dachformen und Dachkonstruktionen unterscheiden
Anlage Nr. d) GlAusbV 2001Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin
Dämmungen herstellen
Anlage 6 Nr. h) AusbauBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen
Beplankungen und Dämmungen für Dachschrägen und Kehlbalkendecken herstellen