Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Mai 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Eingangsformel DBAbkG Jersey 2015
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