Art 3 DBAZAbkBELG
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem das Zusatzabkommen nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Tag, an dem das Zusatzabkommen nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.