Art 4 Abs. 1 DBAZusAbkG FRA 2015Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 31. März 2015 zum Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
Einnahmen, die durch Ausgleichsansprüche gemäß Artikel 13 a des geänderten Abkommens gegenüber Frankreich begründet sind, fließen der Lohnsteuer zu. Der Länder-…
§ 6b Abs. 1 DEFGGesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"
Die Länder leisten einen Ausgleich an den Bund, wenn der nach Maßgabe des Absatzes 3 ermittelte Betrag für die Schulden des Fonds am 31. Dezember 2019 den…
§ 3 Abs. 1 GFG 2026 NRWGesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2026
Von der nach § 2 ermittelten Finanzausgleichsmasse werden für die im Haushaltsjahr 2026 vom Land Nordrhein-Westfalen für die Gemeinden und Gemeindeverbände auf…
§ 5 Abs. 3 DVO ProstSchG NRWVerordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Die Auszahlung des Ausgleichbetrages erfolgt zum 31. März 2018.