Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 31. März 2015 zum Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Eingangsformel DBAZusAbkG FRA 2015
Eingangsformel DBAZusAbkG FRA 2015Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen