§ 7 RefiRegVVerordnung über die Form des Refinanzierungsregisters nach dem Kreditwesengesetz sowie die Art und Weise der Aufzeichnung
Das Refinanzierungsregister ist vor unberechtigtem Zugriff sowie vor Beschädigung oder Zerstörung durch äußere Einwirkungen wie Feuer oder Wasser besonders zu…
§ 5 Abs. 2 PfandBGPfandbriefgesetz
Die Pfandbriefbank hat in geeigneter Weise sicherzustellen, dass für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung des Deckungsregisters jederzeit die zu seiner…
§ 6 Abs. 1 DeckRegVAllgemeine Anforderungen
Der Inhalt eines elektronisch geführten Deckungsregisters muss auf Dauer unverändert in lesbarer Form wiedergabefähig sowie auf Dauer revisionssicher archiviert…
§ 18 Abs. 1 DeckRegVÜbergangsbestimmungen
Deckungsregister, die die Institute bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung aufgrund gesetzlicher Vorschriften geführt haben und die eine eindeutige…
§ 7 Abs. 2 DeckRegVTechnische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
Die Pfandbriefbank hat mindestens eine vollständige Sicherungskopie jedes elektronisch geführten Deckungsregisters aufzubewahren. Die Sicherungskopie ist auf…