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Können bei Planungen oder Maßnahmen im Sinne des § 37 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes schädliche Auswirkungen auf die Erhaltung des außergewöhnlichen universellen Wertes der Welterbestätte nicht ausgeschlossen werden, soll eine Welterbeverträglichkeitsprüfung (Heritage Impact Assessment) durchgeführt werden. Teil 5 Übergangsvorschriften
Bei der Vorprüfung berücksichtigt die Behörde, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale des Vorhabens oder des Standorts oder durch…
Handelt es sich bei einem Eingriff um ein Vorhaben, das nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt,…
Bei umweltrelevanten Maßnahmen, insbesondere bei neuen Großinfrastrukturen, wird für die jeweilige Maßnahme — im Einklang mit den geltenden Unionsrechtsakten,…
Betrifft das Vorhaben eine UVP-pflichtige Anlage, so erstreckt sich im Verfahren zur Erteilung einer Teilgenehmigung die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen…
Mögliche Ursachen der Auswirkungen auf die in § 1a genannten SchutzgüterBei der Beschreibung der Umstände, die zu erheblichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen…
Die Umweltverträglichkeitsprüfung identifiziert, beschreibt und bewertet in geeigneter Weise nach Maßgabe eines jeden Einzelfalls die unmittelbaren und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.