§ 7 Abs. 1 DerivateVRisikobegrenzung
Der einem Investmentvermögen zuzuordnende potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko darf zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des potenziellen Risikobetrags für…
§ 5 Abs. 3 Nr. 3 DerivateVGrundlagen und Abgrenzung
das Investmentvermögen über einen zu vernachlässigenden Anteil hinaus in komplexe Derivate investiert ist.
§ 9 Abs. 2 Nr. 2 DerivateVZugehöriges Vergleichsvermögen
die Anlagegrenzen des Kapitalanlagegesetzbuches einhalten; hiervon ausgenommen sind die Ausstellergrenzen nach den §§ 206 und 207 des Kapitalanlagegesetzbuches.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 DerivateVAnwendungsbereich
das Risikomanagement und die Berechnung des Marktrisikopotenzials dieser Derivate und Geschäfte sowie die Anrechnung dieser Derivate und Geschäfte auf die…
§ 10 Abs. 2 Nr. 1 DerivateVPotenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
es dem Risikoprofil und der Anlagestrategie des Investmentvermögens sowie der Komplexität der eingesetzten Derivate angemessen Rechnung trägt,