Art. 20 32024L2823RICHTLINIE (EU) 2024/2823 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Rechte aus einem Design nach seiner Eintragung erstrecken sich nicht auf Handlungen, die ein Erzeugnis betreffen, in das ein in den Schutzumfang des Designs…
Art. 23 32026R0715VERORDNUNG (EU) 2026/715 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 über das Unionsdesign (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Rechte aus einem Unionsdesign erstrecken sich nicht auf Handlungen, die ein Erzeugnis betreffen, in das ein in den Schutzumfang des Unionsdesigns fallendes…
§ 38 Abs. 1 DesignGRechte aus dem eingetragenen Design und Schutzumfang
Das eingetragene Design gewährt seinem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen.…
Art. 16 Abs. 2 Buchst. a 32024L2823RICHTLINIE (EU) 2024/2823 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen oder die Benutzung eines Erzeugnisses, in das das Design aufgenommen oder bei dem es verwendet wird;
Art. 18 Abs. 2 32024L2823RICHTLINIE (EU) 2024/2823 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Absatz 1 Buchstaben c, d und e finden nur Anwendung, wenn die Handlungen mit Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar sind und die normale…