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Die Rechte aus einem Design nach seiner Eintragung können nicht geltend gemacht werden in Bezug auf
Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
Handlungen zu Versuchszwecken;
Wiedergaben zum Zweck der Zitierung oder der Lehre;
Handlungen, die vorgenommen werden, um ein Erzeugnis als das des Inhabers des Designs zu identifizieren oder sich auf dieses zu beziehen;
Handlungen zu Zwecken der Kommentierung, Kritik oder Parodie;
Einrichtungen in Schiffen und Luftfahrzeugen, die in einem anderen Land zugelassen sind und vorübergehend in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats gelangen;
die Einfuhr von Ersatzteilen und Zubehör für die Reparatur von unter Buchstabe f genannten Schiffen und Luftfahrzeugen in dem betreffenden Mitgliedstaat;
die Durchführung von Reparaturen an unter Buchstabe f genannten Schiffen und Luftfahrzeugen.
Absatz 1 Buchstaben c, d und e finden nur Anwendung, wenn die Handlungen mit Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar sind und die normale Verwertung des Designs nicht unangemessen beeinträchtigen und, im Fall von Buchstabe c, wenn die Herkunft desjenigen Erzeugnisses angegeben wird, in das das Design aufgenommen oder bei dem das Design verwendet wird.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.