DestAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 DestAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufsVerordnung über die Berufsausbildung zum Destillateur/zur Destillateurin Eingangsformel§ 2 Der Ausbildungsberuf Destillateur/Destillateurin wird staatlich anerkannt. Eingangsformel§ 2