DEV 2020 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 14 DEV 2020InkrafttretenVerordnung über die Erhebung von Daten zur Einbeziehung des Luftverkehrs sowie weiterer Tätigkeiten in den Emissionshandel · Abschnitt 5 § 13Anlage 1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.