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Schulzeugnisse sind der urkundliche Nachweis über Schulbesuch, Verhalten, Mitarbeit und Leistungen der Schülerinnen und Schüler in der Schule. Einträge dürfen weder radiert noch korrigiert sein; die Möglichkeit nachträglicher Zusätze ist durch entsprechende Schreibweise oder Löschung auszuschließen. Zeugnisse sind handschriftlich von der Schulleiterin oder dem Schulleiter oder der oder dem Proviseur Adjoint und von der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter beziehungsweise der jeweiligen Vertretung zu unterschreiben.
Das Schuljahr wird in Halbjahre eingeteilt. Für das erste Halbjahr wird ein Halbjahreszeugnis ausgegeben, auf dem die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in den einzelnen Fächern ausgewiesen werden (Anlage 2).
In Klassenstufe 5 erfolgt keine Versetzungsentscheidung. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe erhalten ein Jahreszeugnis nach Anlage 3. Die Versetzungen in die nächsthöhere Klasse erfolgen ab Klassenstufe 6 am Ende des Schuljahres aufgrund der Jahresnoten, die in den Jahreszeugnissen (Anlage 4) aufgeführt sind. Das Jahreszeugnis weist für jedes Fach die Note des ersten Halbjahres, die Note des zweiten Halbjahres und die Jahresnote aus.
Zeugnisse tragen das Datum der Zeugnisausgabe.
Die Jahresnote im einzelnen Fach wird aufgrund der Leistungen während des Schuljahres, für die Fächer, die in beiden Halbjahren im selben Umfang unterrichtet werden, besonders während des zweiten Halbjahres, gebildet. Sie soll darüber Aufschluss geben, ob die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Leistungen den Anforderungen im laufenden Schuljahr im Ganzen entsprochen haben und deshalb erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der nächsthöheren Klassenstufe gewachsen sind. Die Jahresnote in den einzelnen Fächern ist das Ergebnis einer wertenden fachlich-pädagogischen Beurteilung und kann nicht einfach errechnet werden.