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Für die Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler werden die Noten in ganzen Punkten auf einer Skala von 0 bis 20 ausgedrückt, wobei 20 Punkte die beste Leistung und 10 Punkte die untere Grenze der ausreichenden Leistung darstellen. Des Weiteren gilt: Punkte/ Noten Notenbezeichnung Notes Mentions ≥ 16 und ≤ 20 sehr gut ≥ 16 et ≤ 20 très bien ≥ 14 und < 16 gut ≥ 14 et < 16 bien ≥ 12 und < 14 befriedigend ≥ 12 et < 14 assez bien ≥ 10 und < 12 ausreichend ≥ 10 et < 12 passable ≥ 5 und < 10 mangelhaft ≥ 5 et < 10 insuffisant ≥ 0 und < 5 ungenügend ≥ 0 et < 5 très insuffisant Die Zeugnisnote in einem Fach ist eine in ganzen Zahlen ausgedrückte fachlich-pädagogische Gesamtbewertung aller schriftlichen und mündlichen Leistungen, die eine Schülerin oder ein Schüler im Beurteilungszeitraum erbracht hat und die in geeigneter Weise zu dokumentieren sind. Sie kann keinesfalls aus dem Durchschnitt der schriftlichen Arbeiten allein errechnet werden.
Die Beurteilung der Mitarbeit und die Beurteilung des Verhaltens der Schülerin oder des Schülers werden aus den Vorschlägen der einzelnen Fachlehrkräfte zu jeweils einer Bewertung zusammengefasst. Die Bewertung erfolgt mit: „sehr gut“, wenn das Verhalten oder die Mitarbeit der Schülerin oder des Schülers besondere Anerkennung verdient, „gut“, wenn das Verhalten oder die Mitarbeit der Schülerin oder des Schülers den an sie oder ihn zu stellenden Erwartungen entspricht, „befriedigend“, wenn die Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkungen erfüllt werden, „nicht immer befriedigend“, wenn die Erwartungen unter erheblichen Einschränkungen erfüllt werden, „unbefriedigend“, wenn das Verhalten oder die Mitarbeit der Schülerin oder des Schülers nicht den Erwartungen entspricht. Die Bewertung „unbefriedigend“ ist im Zeugnis unter „Bemerkungen“ zu begründen.
Besondere Bemerkungen oder Verbalbeurteilungen insbesondere in Bezug auf die Mitarbeit zu den einzelnen Fächern können von den Fachlehrkräften in der auf dem Zeugnis hierfür vorgesehenen Spalte eingetragen werden.
Allgemeine Hinweise (zum Beispiel Häufigkeit der Schulversäumnisse, Gefährdung der Versetzung usw.) werden unter „Allgemeine Bemerkungen“ eingetragen.