§ 15 GBBStatÄndVAnlStatut der GBB Genossenschafts-Holding Berlin (Anlage zur Verordnung zur Änderung des Statuts der Genossenschaftsbank Berlin und zu deren Umwandlung)
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 9 Abs. 1 SBkBGGesetz über die Staatsbank Berlin
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 KHBVVerordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 PBVVerordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 17 FördbankG SNGesetz zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.