§ 2 KHBVVerordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 PBVVerordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.