§ 2 PBVVerordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 15 GBBStatÄndVAnlStatut der GBB Genossenschafts-Holding Berlin (Anlage zur Verordnung zur Änderung des Statuts der Genossenschaftsbank Berlin und zu deren Umwandlung)
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.