§ 18 DHMG
Gremien und Leitung der unselbständigen Stiftung
(1)
Bei der unselbständigen Stiftung werden gebildet Die Mitglieder des Stiftungsrates und des wissenschaftlichen Beraterkreises sind ehrenamtlich tätig.
1.
der Stiftungsrat,
2.
der wissenschaftliche Beraterkreis.
(2)
Die unselbständige Stiftung hat eine Direktorin oder einen Direktor.