Gesetze
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Zur Förderung der sozialen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden, zur Gestaltung des Studiums sowie zur Wahrnehmung hochschulpolitischer Belange kann bei der Hochschule eine Studierendenvertretung gebildet werden. Das Nähere regelt die Grundordnung.
Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr. Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und…
Das Landesrecht kann vorsehen, daß an den Hochschulen zur Wahrnehmung hochschulpolitischer, sozialer und kultureller Belange der Studierenden, zur Pflege der…
Zur Förderung der sozialen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden, zur Gestaltung der Studienbedingungen sowie zur Wahrung…
1Die an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden eine rechtsfähige Gliedkörperschaft der Hochschule mit dem Recht der Selbstverwaltung…
die Interessen ihrer Mitglieder im Rahmen dieses Gesetzes zu vertreten;
Das Studierendenparlament ist das oberste Beschluss fassende Organ der Studierendenschaft. Seine Aufgaben werden vorbehaltlich besonderer Regelungen dieses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.