Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Förderung der sozialen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden, zur Gestaltung der Studienbedingungen sowie zur Wahrung hochschulpolitischer Belange können bei den Fachhochschulen Studierendenvertretungen gebildet werden, bei der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung ist auch eine Gliederung nach Abteilungen zulässig. Das Nähere regelt die Grundordnung.
Das Landesrecht kann vorsehen, daß an den Hochschulen zur Wahrnehmung hochschulpolitischer, sozialer und kultureller Belange der Studierenden, zur Pflege der…
Zur Förderung der sozialen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden, zur Gestaltung des Studiums sowie zur Wahrnehmung hochschulpolitischer…
1Die Studierendenschaft gliedert sich in Fachschaften. 2Die Fachschaften nehmen in ihrem Bereich die fachlichen Belange und hochschulpolitischen Interessen der…
Die Studierendenschaft kann sich nach Maßgabe ihrer Satzung in Fachschaften gliedern. Die Satzung der Studierendenschaft trifft Rahmenregelungen für die…
Die Studierendenschaft kann sich nach Maßgabe ihrer Satzung in Fachschaften gliedern. Die Satzung der Studierendenschaft trifft Rahmenregelungen für die…
Die Studienordnungen können regeln:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.