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Durch die Promotion wird eine über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Die Befähigung wird auf Grund einer wissenschaftlich beachtlichen schriftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung festgestellt. Auf Grund der Promotion wird der Doktorgrad verliehen.
Näheres zur Promotion und zum Promotionsverfahren regelt die Promotionsordnung. Sechster Abschnitt Kuratorium, Aufsicht
Durch die Promotion wird an Universitäten, auch in Kooperation mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften nach § 67a, eine über das allgemeine…
Das Promotionsstudium wird vom Fachbereich durchgeführt; sind keine Fachbereiche vorhanden, wird es von der von der Grundordnung bestimmten Stelle durchgeführt.…
Der Nachweis der besonderen wissenschaftlichen Qualifikation wird durch eine schriftliche Arbeit (Dissertation) und eine mündliche Prüfung in Form der…
Aufgrund der Promotion verleiht die Hochschule den Doktorgrad. Das Nähere regelt die Promotionsordnung, die der Zustimmung des Ministeriums für Bildung und…
Der Nachweis der besonderen wissenschaftlichen Qualifikation wird durch eine schriftliche Arbeit (Dissertation) und eine mündliche Prüfung in Form der…
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.