§ 11 DHRV
Aufgaben des Fachausschusses, Vorsitz
(1)
Das Paul-Ehrlich-Institut richtet für das Register einen Fachausschuss ein. Der Fachausschuss berät den Lenkungsausschuss zu fachlichen Fragen im Hinblick auf die Aufgaben des Registers nach § 21a Absatz 1 Satz 2 des Transfusionsgesetzes.
(2)
Der Vorsitz des Fachausschusses obliegt der Geschäftsstelle.