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Das Paul-Ehrlich-Institut richtet für das Deutsche Hämophilieregister (Register) einen Lenkungsausschuss ein. Der Lenkungsausschuss berät und beschließt über alle Fragen, die für das Register aufgrund dessen Aufgaben nach § 21a Absatz 1 Satz 2 des Transfusionsgesetzes maßgeblich sind.
Die Mitglieder des Lenkungsausschusses tragen zur Erfüllung der Aufgaben des Registers bei, indem sie insbesondere folgende Bereiche berücksichtigen:
die organisatorische und technische Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Registers,
die klinische und wissenschaftliche Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Registers und
das Interesse der Patienten an einer qualitätsgesicherten Therapie.
Die Rechts- und Fachaufsicht über den Lenkungsausschuss bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 führt das Bundesministerium für Gesundheit.
Das Paul-Ehrlich-Institut richtet für das Register einen Fachausschuss ein. Der Fachausschuss berät den Lenkungsausschuss zu fachlichen Fragen im Hinblick auf…
Der Lenkungsausschuss und der Fachausschuss werden durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Die Geschäftsstelle ist beim Paul-Ehrlich-Institut eingerichtet und…
Der Lenkungsausschuss trifft die erforderlichen Entscheidungen in Bezug auf die Erfüllung und die Überwachung des Auftrags und der Ziele des ESVK sowie die…
Der Lenkungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:
Der Lenkungsausschuss hat folgende Aufgaben:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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