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Die Mitgliedschaft im Lenkungsausschuss ist ein persönliches Ehrenamt.
Alle Reisen als Mitglied des Lenkungsausschusses bedürfen der vorherigen Zustimmung der Geschäftsstelle nach § 18. Für die Reisen zu und die Rückreisen von den Sitzungen des Lenkungsausschusses gilt die Zustimmung mit der Einladung als erteilt, sofern sie vom und zum Wohn- oder Dienstort des Mitglieds erfolgen.
der Vorsitz des Lenkungsausschusses oder die Stellvertretung des Vorsitzes des Lenkungsausschusses,
Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Notwendige Reisekosten werden auf Antrag nach den Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen über die…
Der Leiter des ESVK, das ESVK-Sekretariat, der Vorsitzende des Akademischen Exekutivrats und bei Bedarf die Vorsitzenden der verschiedenen Formationen des…
Die Mitglieder und ihre stellvertretenden Personen üben ihre Tätigkeit im Steuerungsgremium ehrenamtlich aus. Sie haben für diese Tätigkeit keinen Anspruch auf…
Die Tätigkeit in den Ausschüssen wird ehrenamtlich ausgeübt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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