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Der Lenkungsausschuss kann durch Beschluss mit Zustimmung der Geschäftsstelle nach § 18 zur Vorbereitung von Entscheidungen Sachverständige hinzuziehen.
Arbeitsgruppen können mit Zustimmung des Vorsitzes des Lenkungsausschusses und der Geschäftsstelle Sachverständige hinzuziehen.
Die Sachverständigen geben ihre Stellungnahme nach Bedarf oder je nach Vereinbarung schriftlich oder mündlich ab. Sie sollen ihre Stellungnahme begründen.
Arbeitsgruppen können mit Zustimmung der Geschäftsstelle Sachverständige hinzuziehen.
die nach § 17 Absatz 1 und 2 hinzugezogenen Sachverständigen, beschränkt auf diejenigen Tagesordnungspunkte, zu deren Vorbereitung sie hinzugezogen wurden.
Der Vorsitzende kann zu den Sitzungen des Ausschusses und der Arbeitsgruppen nach Artikel 9 als Sachverständigen jeden Kenner einer auf der Tagesordnung…
Die zuständigen Dienststellen der Kommission können Sachverständige mit besonderer Fachkenntnis in Bezug auf einen Tagesordnungspunkt punktuell zu den Arbeiten…
Der Ausschuss kann zu seinen Beratungen Sachverständige hinzuziehen, wenn dies im Hinblick auf Bedeutung und Problematik des jeweiligen Beratungsgegenstandes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.