Art 12 DienstRÄndG 5Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Art 7 SGÄndG 13Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 3 am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1.…
Art 13 EALGGesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage
Artikel 9 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1994 in Kraft. Artikel 10 Nr. 10 und Artikel 12 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt dieses…
Art. 8 Abs. 1 DienstRÄndG SL 1993Gesetz Nr. 1313 zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Vom 7. Juli 1993
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 21 ArbZRGGesetz zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts
Artikel 2 und Artikel 20 treten am 1. Januar 1995 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in…