§ 3 DIMRG
Organe
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat in seiner Satzung folgende Organe:
1.
das Kuratorium,
2.
den Vorstand und
3.
Beiräte, die nach Bedarf fach- oder projektbezogen berufen werden können.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat in seiner Satzung folgende Organe:
das Kuratorium,
den Vorstand und
Beiräte, die nach Bedarf fach- oder projektbezogen berufen werden können.