§ 3 DirektZahlDurchfVNiederwald mit Kurzumtrieb
Die für Niederwald mit Kurzumtrieb in Betracht kommenden Gehölzarten, einschließlich der Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen,…
§ 3a BetrPrämDurchfVVerordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie
Die Liste der für Niederwald mit Kurzumtrieb bei der Betriebsprämie geeigneten Arten und deren maximale Erntezyklen wird von der Bundesanstalt für…
Anlage 2 GAPDZVVerordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 154)
§ 30 Abs. 1 DirektZahlDurchfVFlächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
Zulässige Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb bei der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche…
§ 6 Abs. 3 GAPDZVVerordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen
Niederwald mit Kurzumtrieb ist eine Fläche, die mit Gehölzpflanzen der in Anlage 2 genannten Arten in Bezug auf die Gehölzarten und die bodenklimatischen…