Anlage 1 DirektZahlDurchfVVerordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1697)
§ 3 DirektZahlDurchfVVerordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Die für Niederwald mit Kurzumtrieb in Betracht kommenden Gehölzarten, einschließlich der Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen,…
§ 3a BetrPrämDurchfVVerordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie
Die Liste der für Niederwald mit Kurzumtrieb bei der Betriebsprämie geeigneten Arten und deren maximale Erntezyklen wird von der Bundesanstalt für…
§ 17 Nr. 1 GAPInVeKoSVVerordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
das Jahr der Anlage des Niederwalds mit Kurzumtrieb,
§ 13a InVeKoSVVerordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
Soweit der Betriebsinhaber Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb im Sinne des § 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung im Sammelantrag angibt, hat er…