Anlage DJStiftAnOAnordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"
(Text siehe: DJStiftSa)
§ 1 OrtedtDGStiftGGesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“
Unter dem Namen „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ wird eine bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in…
§ 1 Abs. 2 GleiBStiftGGesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung
Sitz der Stiftung ist Berlin.
§ 1 JudDenkmStiftGGesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
Unter dem Namen "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" wird eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in…