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Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendarbeit in der DDR bzw. in den sich auf diesem Territorium bildenden Ländern.
Gefördert werden soll insbesondere
die politische Bildung und politische Mitverantwortung,
die wirtschaftliche Initiative Jugendlicher sowie deren Mitwirkung in Gewerkschaften und Berufsorganisationen,
die Interessenvertretung während der Ausbildung,
das Engagement zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit, des Friedens, der Menschenrechte u.a. gemeinnütziger Ziele,
der kulturelle Nachwuchs und das Angebot nichtkommerzieller Kulturveranstaltungen,
Jugendaustausch und internationale Begegnung.
Die Förderung erfolgt nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe, soweit geeignete Träger zur Durchführung vorhanden sind. Im übrigen entscheidet der Vorstand, auf welche Weise der Zweck der Stiftung zu verwirklichen ist.
Der Erfüllung dieses Zwecks dienen insbesondere:
Der Erfüllung dieses Zweckes dienen insbesondere:
Der Erfüllung dieses Zwecks dienen insbesondere:
Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen im…
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch Stiftungsleistungen zur Förderung von Vorhaben im Bereich der Behindertenselbsthilfe, insbesondere zur
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