§ 1 Abs. 2 MuKStiftGGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
Der Sitz der Stiftung ist Berlin.
§ 1 Abs. 2 EVZStiftGGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Der Sitz der Stiftung ist Berlin.
§ 1 WBStiftGGesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung
Unter dem Namen "Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung" wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung…
§ 2 GleiBStiftGStiftungszweck
Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.
§ 1 HKohlStiftGGesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung
Unter dem Namen „Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung“ wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht…