§ 3 Abs. 5 JudDenkmStiftGGesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
Die Stiftung verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Es darf keine…
§ 3 Abs. 2 SSKGGesetz Nr. 1803 über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz (SSKG) Vom 24. April 2013
Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Das Saarland als Stifter erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
§ 3 Abs. 2 NaturlStiftErG SLGesetz Nr. 2189 über die Errichtung der „Saarländischen Naturlandstiftung“ Vom 12. November 2025
Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
§ 3 Abs. 6 NRW-33443Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“
Sämtliche Mittel der Stiftung dürfen nur für die gesetzlichen und satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Stiftung darf keine juristische oder natürliche…
§ 3 Abs. 3 DGIAGGesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
Erträge des Stiftungsvermögens und sonstige Einnahmen dürfen nur im Sinne des Stiftungszwecks verwendet werden. Die Stiftung darf keine Personen durch Ausgaben,…