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Den am 17. Juni 1993 unterzeichneten Staatsverträgen über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ und über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - wird zugestimmt.
Die Staatsverträge werden nachstehend veröffentlicht.